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• Allgemeines
1. Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe von der punkt um FILM GmbH erbracht werden.
2. Andere Bedingungen werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die punkt um FILM GmbH Leistung und Lieferung von Waren und Dienstleistungen ausführt, ohne den anderen Bedingungen ausdrücklich zu widersprechen.
3. Aufträge zu Leistungen und Lieferungen bedürfen der Schriftform. Für Fehler aus telefonischen Übermittlungen jeder Art übernimmt die punkt um FILM GmbH keine Haftung.
4. Der Auftragserteilung liegen die zwischen der punkt um FILM GmbH und dem Auftraggeber vereinbarten Materialien zugrunde. Angebot, Leistungen und Lieferungen erfolgen aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
5. Für die Inhalte der Datentrager ist nur der Auftraggeber verantwortlich. Der Inhalt ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Zulassigkeit zu prüfen. Der Auftraggeber trägt Gewahr dafür, dass die der Auftragserteilung der Produktion zugrunde gelegten Materialien keine Wettbewerbsverstöße oder Eingriffe in sonstige Rechte Dritter enthalten. Der Auftraggeber stellt insoweit die punkt um FILM GmbH von Ansprüchen Dritter frei.
6. Der Auftraggeber übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr und verpflichtet sich, die Kosten für einen Rechtsstreit zu tragen, der sich aus Versäumnissen ergeben könnte.
7. Die punkt um FILM GmbH behält sich vor, Aufträge zu Leistungen und Lieferungen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Bearbeitung für die punkt um FILM GmbH unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
8. Übernimmt die punkt um FILM GmbH Arbeiten, bei denen sie Kassetten oder sonstige Datenträger des Kunden verwendet (z.B. Überspielungen, Schnittarbeiten etc.), so haftet sie im Falle einer Beschädigung nur bis zur Höhe des Materialwertes der Kassetten oder Datenträger, nicht jedoch dafür, dass die auf den Kassetten oder Datenträgern befindlichen Aufnahmen oder Daten nicht mehr verwendbar sind.
9. Der Kunde ist verpflichtet, die der punkt um FILM GmbH übergebenen Gegenstände gegen Verlust und Beschädigung ausreichend zu versichern. Von Kassetten oder Datenträgern, bei deren Beschädigung dem Kunden ein Schaden entstehen könnte,
der € 500.- pro Kassette oder Datenträger übersteigt, hat der Kunde vor Übergabe des Materials an die punkt um FILM GmbH Sicherheitskopien anzufertigen. Der Kunde hat in jedem Fall die punkt um FILM GmbH in Kenntnis zu setzen, wenn der Schaden pro Kassette oder Datenträger € 500,- übersteigen kann, damit die punkt um FILM GmbH gegebenenfalls ihrerseits Sicherheitskopien vor Beginn der Bearbeitung ziehen kann. Die Kosten für entsprechende Sicherheitskopien gehen zu Lasten des Auftraggebers.
10. Soweit die punkt um FILM GmbH beauftragt ist, das Material nicht nur zu überspielen oder zu schneiden, vielmehr auch sonst zu bearbeiten (z.B. Veränderung von Farben, Veränderung technischer Parameter etc.), so garantiert die punkt um FILM GmbH lediglich die Einhaltung der technisch gewünschten Werte; soweit subjektive Fragen, die einer eindeutigen technischen Überprüfung nicht zugänglich sind, eine Rolle spielen, ist das von der punkt um FILM GmbH erstellte Produkt vom Kunden auch dann abzunehmen, wenn die technischen Werte korrekt sind, aber der Kunde subjektiv eine andere Vorstellung hat. Wünscht der Kunde trotz technisch einwandfreier Arbeit eine Änderung, so hat er der punkt um FILM GmbH den zusätzlichen Aufwand gemäß den üblichen Preisen der punkt um FILM GmbH zu bezahlen.
11. Werden bei Schnitt- oder Tonarbeiten Videobänder oder sonstige Datenträger erforderlich, so hat der Kunde dieses Material von der punkt um FILM GmbH zu beziehen, sofern es von der punkt um FILM GmbH angeboten wird und keine weiteren Vereinbarungen getroffen wurden.
12. Die punkt um FILM GmbH gewährleistet die sachgemäße und gewissenhafte Durchführung der erteilten Aufträge. Der Auftraggeber hat empfangene Waren nach Erhalt auf Menge und Beschaffenheit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche ab Lieferung in mündlicher oder schriftlicher Form an die punkt um FILM GmbH zu melden unter gleichzeitiger Rücksendung der beanstandeten Ware. CDs, DVDs und VHS' können nur zurückgesandt werden, wenn sich die gelieferte Ware in ungebrauchtem Zustand befindet. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich auf das Recht der Nachbesserung bzw. der Ersatzlieferung durch die punkt um FILM GmbH.
13. Abnahmekopien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den Kontroll-Zweck vom Auftraggeber verwendet werden. Erst die Masterkopie des fertigen, vom Auftraggeber als korrekt genehmigten und endgültigen Filmproduktes erlaubt eine Verwendung durch den Auftraggeber zwecks Vervielfältigung und Vermarktung, wenn alle Vorbedingungen, z.B. Abgeltung, geregelt sind.
14. Jede Veränderung der Inhalte des fertigen Filmproduktes durch den Auftraggeber oder Dritte bedarf der Zustimmung der punkt um FILM GmbH.
15. Das Copyright für die von der punkt um FILM GmbH erstellten Objekte bleibt allein bei der punkt um FILM GmbH. Eine Vervielfältigung oder Verwendung der von der punkt um FILM GmbH produzierten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Produzenten nicht gestattet und urheberrechtlich geschützt.
16. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für die Lieferung bestellter Datenträger hat der Auftraggeber zu bezahlen.
17. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Videobearbeitungsdaten, Daten für CD-ROM oder DVD-Erstellung endet drei Monate nach der Produktabnahme, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. Zur Verfügung gestellte Unterlagen werden nur auf Wunsch zurückgesandt.
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