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• Haftung
1. Die punkt um FILM GmbH haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bestehen nicht.
2. Die punkt um FILM GmbH haftet nicht für die Folgen eines eventuell auftretenden Geräteausfalls, soweit sie diesen nicht zu vertreten hat. Beanstandungen eventueller Mängel sind innerhalb von einer Woche nach Erhalt zulässig; andernfalls entfallen die Gewährleistungsansprüche. Die Gewährleistungsansprüche beschränken sich auf eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung durch die punkt um FILM GmbH. Im Falle des Untergangs von vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Ton- oder Bildträgern oder sonstigen immateriellen Gütern tragt die punkt um FILM GmbH nur das Risiko begrenzt auf den Materialwert der übernommenen Sachen.
3. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des von ihm zur Bearbeitung überlassenen Materials und zwar auch nach der Bearbeitung durch die punkt um FILM GmbH.
4. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass dem Auftrag gesetzliche oder behördliche Anordnungen nicht entgegen stehen. Er ist verpflichtet, alle für die Herstellung, Überspielung und Bearbeitung erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz-, Lizenz-, Auswertungs- und sonstigen Rechte bei Auftragserteilung zu besitzen. Er stellt die punkt um FILM GmbH von allen aus einer Verletzung dieser Rechte gegenüber der punkt um FILM GmbH hergeleiteten Ansprüche Dritter frei.
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