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• Schadensersatz
1. Schadenersatzansprüche gegenüber der punkt um FILM GmbH wegen Unmöglichkeit der Leistung, Nichterfüllung, positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Insbesondere haftet die punkt um FILM GmbH nicht für die Folgekosten von Betriebsstörungen und Unfällen, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
2. Durch höhere Gewalt begründete Unterbrechung der Produktionen entbindet nicht vom Vertrag. In solchen Fällen verlangert sich die vereinbarte Abnahmezeit entsprechend. Die Forderung von Schadensersatz ist ausgeschlossen.
3. Erfüllt der Auftraggeber seine vertraglichen Pflichten nicht, und kann die punkt um FILM GmbH deshalb auf Grund der gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz verlangen, dann wird von der punkt um FILM GmbH Schadensersatz ohne besonderen Nachweis in Höhe von pauschal 30% des vertraglich vereinbarten Preises beansprucht. Wurden aufgrund der verträglichen Vereinbarungen von der punkt um FILM GmbH bereits Arbeiten geleistet oder Produkte erstellt, dann erhöht sich der vorgenannte Schadensersatz zusätzlich um die nachweislich entstandenen Kosten.
4. Termin-Reservierungen, die von der punkt um FILM GmbH bestätigt wurden, gelten als Auftrag des Kunden. Termin-Reservierungen können bis 2 Tage vor dem Termin ohne Kosten, bis 1 Tag vor dem Termin gegen Zahlung von 50% des Auftragswertes storniert werden. Eine spätere Terminabsage führt zur Berechnung des für den jeweiligen Termin angesetzten Auftragswertes.
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