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• Vergütung
1. In Rechnung gestellte Beträge sind sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar, es sei denn, es sind andere Zahlungsziele vereinbart. Rechnungen aus Einzel-Verträgen sind innerhalb der Fristen zu bezahlen, sofern nicht Vorauszahlung vereinbart ist. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Die punkt um FILM GmbH ist berechtigt, in diesem Falle die weitere Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückzustellen. Der geschuldete Betrag ist mit Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank und den Einziehungskosten zu begleichen. Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung. Die Hereinnahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur gegen Vergütung der Diskontspesen und sonstiger Kosten. Ausgeschlossen sind Abzüge jeglicher Art.
2. Vor vollständiger Bezahlung aller fälligen Rechnungsbeträge einschließlich der Verzugszinsen ist die punkt um FILM GmbH zu keiner weiteren Lieferung aus einem laufenden Vertrag verpflichtet und darüber hinaus berechtigt, angelieferte Materialien zurück zu behalten.
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