• Eigentumsvorbehalt und Rechte

1. Alle örtlichen, zeitlichen und sachlichen Rechte bleiben bis zur vollständigen Zahlung bei der punkt um FILM GmbH.

2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, von der punkt um FILM GmbH unter Eigentumsvorbehalt gelieferte oder gefertigte Gegenstände oder Materialien zu verpfanden oder zur Sicherheit zu übereignen.

3. Pfändungen Dritter sind der punkt um FILM GmbH unverzüglich mitzuteilen. Hierdurch entstehende Kosten, insbesondere Interventionskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt auch für den Übergang von urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsschutzrechten, sofern die punkt um FILM GmbH solche Rechte anlasslich der von ihr erbrachten Leistung erworben hat.

4. Die punkt um FILM GmbH besitzt als Film- und Videohersteller und auch als Hersteller von Bildfolgen und Bild- und Tonfolgen mit und ohne Programmierung auf CD, DVD oder anderen Datenträgern oder Medien im Zweifel das ausschließliche Urheberrecht, um das Werk sowie Übersetzungen und andere Bearbeitungen oder Umgestaltungen des Werkes herzustellen und auf alle bekannten Nutzungsarten zu nutzen. Auch Mitwirkende, Darsteller, Sprecher oder Berater übertragen für den Fall, dass sie durch ihre Mitwirkung ein Urheberrecht am Filmwerk erwerben, der punkt um FILM GmbH das ausschließliche Urheberrecht.

5. Das Nutzungsrecht, das Recht zur öffentlichen Vorführung, zur Sendung in Funk oder Fernsehen, Einstellung im und Verbreitung über das Internet sowie die Rechte zur Vervielfältigung werden von der punkt um FILM GmbH unter bestimmten Voraussetzungen an Auftraggeber oder an Berater übertragen. Dazu ist jedoch immer eine schriftliche Vereinbarung erforderlich, in der eine Vergütung für die jeweils zu übertragenden Rechte festgelegt sein muss.

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