punkt um.

AGB


Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für zwischen der punkt um FILM GmbH und Auftraggebern geschlossene Verträge.

Abweichende Bedingungen von Auftraggebern werden nicht anerkannt, es sei denn, die
punkt um FILM GmbH stimmt deren Anwendung im Einzelfall schriftlich zu.

  • Allgemeines

    1. Geschäftsbedingungen gelten fur Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe von der punkt um FILM GmbH erbracht werden.
    2. Andere Bedingungen werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die punkt um FILM GmbH Leistung und Lieferung von Waren und Dienstleistungen ausführt, ohne den anderen Bedingungen ausdrücklich zu widersprechen.
    3. Aufträge zu Leistungen und Lieferungen bedürfen der Schriftform. Für Fehler aus telefonischen Übermittlungen jeder Art übernimmt die punkt um FILM GmbH keine Haftung.
    4. Der Auftragserteilung liegen die zwischen der punkt um FILM GmbH und dem Auftraggeber vereinbarten Materialien zugrunde. Angebot, Leistungen und Lieferungen erfolgen aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
    5. Für die Inhalte der Datentrager ist nur der Auftraggeber verantwortlich. Der Inhalt ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Zulassigkeit zu prüfen. Der Auftraggeber trägt Gewähr dafür, dass die der Auftragserteilung der Produktion zugrunde gelegten Materialien keine Wettbewerbsverstöße oder Eingriffe in sonstige Rechte Dritter enthalten. Der Auftraggeber stellt insoweit die punkt um FILM GmbH von Ansprüchen Dritter frei.
    6. Der Auftraggeber übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr und verpflichtet sich, die Kosten für einen Rechtsstreit zu tragen, der sich aus Versäumnissen ergeben könnte.
    7. Die punkt um FILM GmbH behält sich vor, Aufträge zu Leistungen und Lieferungen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Bearbeitung für die punkt um FILM GmbH unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
    8. Übernimmt die punkt um FILM GmbH Arbeiten, bei denen sie Kassetten oder sonstige Datenträger des Kunden verwendet (z.B. Überspielungen, Schnittarbeiten etc.), so haftet sie im Falle einer Beschädigung nur bis zur Höhe des Materialwertes der Kassetten oder Datenträger, nicht jedoch dafür, dass die auf den Kassetten oder Datenträgern befindlichen Aufnahmen oder Daten nicht mehr verwendbar sind.
    9. Der Kunde ist verpflichtet, die der punkt um FILM GmbH übergebenen Gegenstände gegen Verlust und Beschädigung ausreichend zu versichern. Von Kassetten oder Datenträgern, bei deren Beschädigung dem Kunden ein Schaden entstehen könnte, der € 500.- pro Kassette oder Datenträger übersteigt, hat der Kunde vor Übergabe des Materials an die punkt um FILM GmbH Sicherheitskopien anzufertigen. Der Kunde hat in jedem Fall die punkt um FILM GmbH in Kenntnis zu setzen, wenn der Schaden pro Kassette oder Datenträger € 500,- übersteigen kann, damit die punkt um FILM GmbH gegebenenfalls ihrerseits Sicherheitskopien vor Beginn der Bearbeitung ziehen kann. Die Kosten für entsprechende Sicherheitskopien gehen zu Lasten des Auftraggebers.
    10. Soweit die punkt um FILM GmbH beauftragt ist, das Material nicht nur zu überspielen oder zu schneiden, vielmehr auch sonst zu bearbeiten (z.B. Veränderung von Farben, Veränderung technischer Parameter etc.), so garantiert die punkt um FILM GmbH lediglich die Einhaltung der technisch gewünschten Werte; soweit subjektive Fragen, die einer eindeutigen technischen Überprüfung nicht zugänglich sind, eine Rolle spielen, ist das von der punkt um FILM GmbH erstellte Produkt vom Kunden auch dann abzunehmen, wenn die technischen Werte korrekt sind, aber der Kunde subjektiv eine andere Vorstellung hat. Wünscht der Kunde trotz technisch einwandfreier Arbeit eine Änderung, so hat er der punkt um FILM GmbH den zusätzlichen Aufwand gemäß den üblichen Preisen der punkt um FILM GmbH zu bezahlen.
    11. Werden bei Schnitt- oder Tonarbeiten Videobänder oder sonstige Datenträger erforderlich, so hat der Kunde dieses Material von der punkt um FILM GmbH zu beziehen, sofern es von der punkt um FILM GmbH angeboten wird und keine weiteren Vereinbarungen getroffen wurden.
    12. Die punkt um FILM GmbH gewährleistet die sachgemäße und gewissenhafte Durchführung der erteilten Aufträge. Der Auftraggeber hat empfangene Waren nach Erhalt auf Menge und Beschaffenheit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche ab Lieferung in mündlicher oder schriftlicher Form an die punkt um FILM GmbH zu melden unter gleichzeitiger Rücksendung der beanstandeten Ware. CDs, DVDs und VHS‘ können nur zurückgesandt werden, wenn sich die gelieferte Ware in ungebrauchtem Zustand befindet. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich auf das Recht der Nachbesserung bzw. der Ersatzlieferung durch die punkt um FILM GmbH.
    13. Abnahmekopien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den Kontroll-Zweck vom Auftraggeber verwendet werden. Erst die Masterkopie des fertigen, vom Auftraggeber als korrekt genehmigten und endgültigen Filmproduktes erlaubt eine Verwendung durch den Auftraggeber zwecks Vervielfältigung und Vermarktung, wenn alle Vorbedingungen, z.B. Abgeltung, geregelt sind.
    14. Jede Veränderung der Inhalte des fertigen Filmproduktes durch den Auftraggeber oder Dritte bedarf der Zustimmung der punkt um FILM GmbH.
    15. Das Copyright für die von der punkt um FILM GmbH erstellten Objekte bleibt allein bei der punkt um FILM GmbH. Eine Vervielfältigung oder Verwendung der von der punkt um FILM GmbH produzierten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Produzenten nicht gestattet und urheberrechtlich geschützt.
    16. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für die Lieferung bestellter Datenträger hat der Auftraggeber zu bezahlen.
    17. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Videobearbeitungsdaten, Daten für CD-ROM oder DVD-Erstellung endet drei Monate nach der Produktabnahme, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. Zur Verfügung gestellte Unterlagen werden nur auf Wunsch zurückgesandt.
  • Preise und Preisberechnung

    1. Es gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreise der punkt um FILM GmbH zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit der Erstellung einer neuen Preisliste verlieren alle zuvor herausgegebenen Preislisten ihre Gültigkeit.
    2. Soweit Preise nach Minuten berechnet werden, ist die von der punkt um FILM GmbH festgestellte Anzahl maßgeblich.
    3. Alle Preisangaben sind Stückpreise, Preise pro Vorgang oder pro Längeneinheit, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich andere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.
  • Angebote

    1. Angebote der punkt um FILM GmbH sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung der punkt um FILM GmbH zustande oder aber dadurch, dass die bestellte Leistung tatsächlich erbracht wird.
    2. Treten in einer Produktion Verzögerungen ein, die vom Auftraggeber oder wissenschaftlichen Berater zu vertreten sind, können Kosten für belegte Speicherkapazitaten anfallen, die dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Bei Filmproduktionen gilt die im Einzelvertrag mit dem Kunden vereinbarte Bindungsfrist.
  • Schriftform der Aufträge

    1. Aufträge zu Leistungen und Lieferungen bedürfen der Schriftform und müssen von der punkt um FILM GmbH gegengezeichnet werden. Für Fehler aus telefonischen Übermittlungen jeder Art übernimmt die punkt um FILM GmbH keine Haftung.
  • Versand

    1. Der Versand der Ware erfolgt nach bestem Ermessen per Post oder Paketdienst. Die Kosten für Verpackung und Transport trägt der Auftraggeber.
    2. Die punkt um FILM GmbH ist berechtigt, die Sendungen unter Nachnahmeerhebung zu tätigen oder aber Vorauskasse zu verlangen. Die Verpackung erfolgt nach dem Ermessen der punkt um FILM GmbH und wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
  • Lieferung und Termine

    1. Die der punkt um FILM GmbH angegebenen Liefertermine sind grundsätzlich keine Fixtermine. Begründete Leistungsstörungen (z.B. Wetterabhängigkeit, Krankheit von Interviewpartnern, usw.) hat die punkt um FILM GmbH dem Auftraggebern gegenüber nicht zu vertreten. Insbesondere entstehen dem Auftraggebern hieraus keinerlei Rechte gegen die punkt um FILM GmbH.
  • Vergütung

    1. In Rechnung gestellte Beträge sind sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar, es sei denn, es sind andere Zahlungsziele vereinbart. Rechnungen aus Einzel-Verträgen sind innerhalb der Fristen zu bezahlen, sofern nicht Vorauszahlung vereinbart ist. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Die punkt um FILM GmbH ist berechtigt, in diesem Falle die weitere Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückzustellen. Der geschuldete Betrag ist mit Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank und den Einziehungskosten zu begleichen. Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung. Die Hereinnahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur gegen Vergütung der Diskontspesen und sonstiger Kosten. Ausgeschlossen sind Abzüge jeglicher Art.
    2. Vor vollständiger Bezahlung aller fälligen Rechnungsbeträge einschließlich der Verzugszinsen ist die punkt um FILM GmbH zu keiner weiteren Lieferung aus einem laufenden Vertrag verpflichtet und darüber hinaus berechtigt, angelieferte Materialien zurück zu behalten.
  • Eigentumsvorbehalt und Rechte

    1. Alle örtlichen, zeitlichen und sachlichen Rechte bleiben bis zur vollständigen Zahlung bei der punkt um FILM GmbH.
    2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, von der punkt um FILM GmbH unter Eigentumsvorbehalt gelieferte oder gefertigte Gegenstände oder Materialien zu verpfanden oder zur Sicherheit zu übereignen.
    3. Pfändungen Dritter sind der punkt um FILM GmbH unverzüglich mitzuteilen. Hierdurch entstehende Kosten, insbesondere Interventionskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt auch für den Übergang von urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsschutzrechten, sofern die punkt um FILM GmbH solche Rechte anlasslich der von ihr erbrachten Leistung erworben hat.
    4. Die punkt um FILM GmbH besitzt als Film- und Videohersteller und auch als Hersteller von Bildfolgen und Bild- und Tonfolgen mit und ohne Programmierung auf CD, DVD oder anderen Datenträgern oder Medien im Zweifel das ausschließliche Urheberrecht, um das Werk sowie Übersetzungen und andere Bearbeitungen oder Umgestaltungen des Werkes herzustellen und auf alle bekannten Nutzungsarten zu nutzen. Auch Mitwirkende, Darsteller, Sprecher oder Berater übertragen für den Fall, dass sie durch ihre Mitwirkung ein Urheberrecht am Filmwerk erwerben, der punkt um FILM GmbH das ausschließliche Urheberrecht.
    5. Das Nutzungsrecht, das Recht zur öffentlichen Vorführung, zur Sendung in Funk oder Fernsehen, Einstellung im und Verbreitung über das Internet sowie die Rechte zur Vervielfältigung werden von der punkt um FILM GmbH unter bestimmten Voraussetzungen an Auftraggeber oder an Berater übertragen. Dazu ist jedoch immer eine schriftliche Vereinbarung erforderlich, in der eine Vergütung für die jeweils zu übertragenden Rechte festgelegt sein muss.
  • Mängel

    1. Die punkt um FILM GmbH gewährleistet die sachgemäße und gewissenhafte Durchführung der erteilten Aufträge. Der Kunde/Auftraggeber hat empfangene Waren nach Erhalt auf Menge und Beschaffenheit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche ab Lieferung in mündlicher oder schriftlicher Form an die punkt um FILM GmbH zu melden unter gleichzeitiger Rücksendung der beanstandeten Ware. CDs, DVDs und VHS‘ können nur zurückgesandt werden, wenn sich die gelieferte Ware in ungebrauchtem Zustand befindet. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich auf das Recht der Nachbesserung bzw. der Ersatzlieferung durch die punkt um FILM GmbH.
  • Haftung

    1. Die punkt um FILM GmbH haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bestehen nicht.
    2. Die punkt um FILM GmbH haftet nicht für die Folgen eines eventuell auftretenden Geräteausfalls, soweit sie diesen nicht zu vertreten hat. Beanstandungen eventueller Mängel sind innerhalb von einer Woche nach Erhalt zulässig; andernfalls entfallen die Gewährleistungsansprüche. Die Gewährleistungsansprüche beschränken sich auf eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung durch die punkt um FILM GmbH. Im Falle des Untergangs von vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Ton- oder Bildträgern oder sonstigen immateriellen Gütern trägt die punkt um FILM GmbH nur das Risiko begrenzt auf den Materialwert der übernommenen Sachen.
    3. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des von ihm zur Bearbeitung überlassenen Materials und zwar auch nach der Bearbeitung durch die punkt um FILM GmbH.
    4. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass dem Auftrag gesetzliche oder behördliche Anordnungen nicht entgegen stehen. Er ist verpflichtet, alle für die Herstellung, Überspielung und Bearbeitung erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz-, Lizenz-, Auswertungs- und sonstigen Rechte bei Auftragserteilung zu besitzen. Er stellt die punkt um FILM GmbH von allen aus einer Verletzung dieser Rechte gegenüber der punkt um FILM GmbH hergeleiteten Ansprüche Dritter frei.
  • Schadensersatz

    1. Schadenersatzansprüche gegenüber der punkt um FILM GmbH wegen Unmöglichkeit der Leistung, Nichterfüllung, positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Insbesondere haftet die punkt um FILM GmbH nicht für die Folgekosten von Betriebsstörungen und Unfällen, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
    2. Durch höhere Gewalt begründete Unterbrechung der Produktionen entbindet nicht vom Vertrag. In solchen Fällen verlängert sich die vereinbarte Abnahmezeit entsprechend. Die Forderung von Schadensersatz ist ausgeschlossen.
    3. Erfüllt der Auftraggeber seine vertraglichen Pflichten nicht, und kann die punkt um FILM GmbH deshalb auf Grund der gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz verlangen, dann wird von der punkt um FILM GmbH Schadensersatz ohne besonderen Nachweis in Höhe von pauschal 30% des vertraglich vereinbarten Preises beansprucht. Wurden aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen von der punkt um FILM GmbH bereits Arbeiten geleistet oder Produkte erstellt, dann erhöht sich der vorgenannte Schadensersatz zusätzlich um die nachweislich entstandenen Kosten.
    4. Termin-Reservierungen, die von der punkt um FILM GmbH bestätigt wurden, gelten als Auftrag des Kunden. Termin-Reservierungen können bis 2 Tage vor dem Termin ohne Kosten, bis 1 Tag vor dem Termin gegen Zahlung von 50% des Auftragswertes storniert werden. Eine spätere Terminabsage führt zur Berechnung des für den jeweiligen Termin angesetzten Auftragswertes.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand

    1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden beiderseitigen Verpflichtungen ist Burg b. Magdeburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sonstige Bestimmungen

    1. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Jede von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.